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Claudia Wente | Donnerstag, 4. März 2010
Das Verfassungsgericht hat am Dienstag die Vorratsdatenspeicherung gekippt (>taz). Alle gespeicherten Telekommunikationsdaten müssen unverzüglich gelöscht werden. Das von der großen Koalition beschlossene Gesetz hatte die Speicherung von Kommunikationsdaten bis zu sechs Monaten zu Zwecken der nachrichtendienstlichen Auswertung vorgeschrieben. Dabei wurde flächendeckend erfasst, wer mit wem, wann, wie lange und von wo aus kommuniziert. Mithilfe dieser Daten lassen sich nicht nur Gruppenzugehörigkeiten, Kontaktgewohnheiten und die Intimsphäre der Bürger ausforschen, sondern sogar Bewegungsprotokolle erstellen.
Wie Sprecher der Deutschen Telekom und anderer Anbieter wie Vodafone erklärten, hätten sie bereits gestern unmittelbar nach der Urteilsverkündung keine Daten mehr herausgegeben und mit der Löschung der gesammelten Daten begonnen (>Golem). Der Datenmenge wegen werde dies aber einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die EU-Richtlinie war schon von Anfang an umstritten (>FAZ). Zunächst konnten sich EU-Parlament und Ministerrat nicht einigen, anschließend weigerten sich einzelne europäische Länderregierungen wie Schweden und Österreich, die Richtlinie umzusetzen. In anderen Staaten wie jetzt in Deutschland und zuvor in Rumänien und Bulgarien kippte das Verfassungsgericht die jeweiligen nationalen Umsetzungen der Richtlinie.
Datenschützer kritisierten vor allem, dass die Vorratsdatenspeicherung die Bürger unter Generalverdacht (>detektor.fm) stelle und dass es keine Transparenz gebe, wer mit welcher Begründung die gesammelten Daten abrufen und nutzen könne.
Jasper von Altenbockum: Die Richtlinie, nach der sich nicht alle richten. FAZ, 4. März 2010
Vorratsdatenspeicherung: Löschen statt Lauschen. www.anwalt.de, 4. März 2010