Digitalisieren ja, Download nein
In der Streitsache zwischen dem Stuttgarter Verlag Eugen Ulmer und der Technischen Universität Darmstadt über die elektronische Speicherung von Lehrbüchern hat das Frankfurter Landgericht ein Urteil gefällt. Die Bibliothek darf weiterhin Lehrbücher auch digital an Leseplätzen verfügbar machen, ohne dabei gegen das Urheberrecht von Verlagen zu verstoßen. Nicht zulässig sind dagegen nach Meinung des Landgerichts der Download, die Speicherung und Vervielfältigung der Dateien auf Wechselmedien wie USB-Sticks. In der Möglichkeit zum Download erkannten die Richter einen Rechtsverstoß.
Jürgen Kaube: Studieren geht über Kopieren. FAZ, 14. Mai 2009