Die Justizministerin zur Reform des Urheberrechts
Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezog gestern in ihrer Berliner Rede Position zur Reform des Urheberrechts. Dabei schlug sie einen liberalen Mittelweg ein, der den geistigen Urheber wieder in den Mittelpunkt des Rechts rückt, Presseverlagen ein Leistungsschutzrecht in Aussicht stellt und Provider in die Pflicht nimmt.
Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hielt gestern abend in der Berliner Akademie der Künste ihre lang erwartete Rede zum Urheberrecht. Darin erteilte sie beiden Extrempositionen der vorangegangenen hitzigen Debatten eine Absage, wandte sich also sowohl gegen die Reformunwilligkeit der Verlage und der Musikindustrie, denen es vorrangig um Besitzstandswahrung gehe, als auch gegen eine völlige Aufweichung des Urheberrechts im Sinne der Piratenpartei, die dafür plädiert, dass alles Wissen frei verfüg- und verwendbar sein müsse. Stattdessen stellte die Justizministerin wieder den Autor und Kreativen, den namensgebenden Urheber, in das Zentrum der Debatte:
Der Autor als Mittelpunkt des Urheberrechts
“Aber die zentrale Gestalt des Urheberrechts ist und muss auch weiterhin der Autor bleiben. (…) bei allen Überlegungen muss der Kreative, muss der Werkschöpfer im Mittelpunkt stehen. Niemand sonst gehört in den Mittelpunkt, kein Dritter; weder der Verwerter, der mit der Vermarktung des Werkes Geld verdient, noch der User, der mit der Gratis-Nutzung Geld sparen will. Es geht nicht um sie, es geht beim Urheberrecht in erster Linie um den Kreativen. Ihn dürfen wir nicht abspalten von seinem Werk, sein Werk dürfen wir nicht anonymisieren und auch nicht kollektivieren.”
Geistiges Eigentum
Sie berief sich dabei auch auf die Worte des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog: “Erbärmlich ein Eigentumsbegriff, der sich nur auf Sachgüter, Produktionsmittel und Wertpapiere bezieht und die Leistungen des menschlichen Geistes ausklammert! Erbärmlich eine Gesellschaft, die sich einen solchen Eigentumsbegriff leisten wollte!”
Wettbewerbsneutralität
Sie äußerte sich als Marktliberale, die die Verlage und Verwertungsgesellschaften nicht umfassend vor Marktveränderungen schützen will. Das Urheberrecht müsse vielmehr wettbewerbsneutral sein und diene nicht dazu, die etablierte Medienwirtschaft zu schützen: “Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist.”
Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Nichtsdestotrotz versprach sie den Presseverlegern ein gesondertes Leistungsschutzrecht, das noch näher auszugestalten sei. “Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen.” Hierzu wird es eine Anhörung der Verbände am 28. Juni geben.
Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften
Zugleich werde sie sich auf europäischer Ebene für eine umfassende Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften einsetzen.
Kein Verbot von Verlinkungen, keine Kulturflatrate
Bei allem Wunsch nach Regulierung solle die Freiheit und die faire Beurteilung der Leistung des einzelnen jedoch nicht unter der Neugestaltung des Urheberrechts leiden, deshalb schloss Leutheusser-Schnarrenberger ein Verbot für Verlinkungen aus und plädierte für Zitierfreiheit. Auch eine Kulturflatrate, eine Art Internet-GEZ, werde es mit ihr nicht geben, da dies Verteilungskämpfe auslösen werde und außerdem das Werk von der Person des Autors abspalte und kollektiviere.
“Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht”
Auf der User-Seite hält die Justizministerin die bisherigen Abmahnungsregelungen bei Rechtsverstößen grundsätzlich für ausreichend, allerdings bevorzugt sie aufpoppende Warnhinweise, die auf die Verletzung von Urheberrechten hinweisen, gegenüber Abmahnwellen wegen unwissentlich begangener Rechtsbrüche.
Provider bleiben in der Pflicht
Provider sollen nach Ansicht von Leutheusser-Schnarrenberger bei Rechtsverstößen weiterhin in die Pflicht genommen werden. Zusätzlich soll ein Auskunftsanspruch gegen Dritte eingeführt werden, so dass ein Rechteinhaber sich bei Urheberrechtsverletzungen direkt an den Provider wenden kann, der dann gegebenenfalls auch IP-Adressen und Namen von Dritten herausgeben muss.
—
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Berliner Rede zum Urheberrecht vom 14. Juni 2010, veröffentlicht auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz
Zum Leistungsschutzrecht: http://irights.info/index.php?q=node/880
Matthias Spielkamp kurz zur Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger http://immateriblog.de/urheberrecht/berliner-rede-zum-urheberrecht-meine-2-cent/
Vielen Dank für die Links, vor allem der Beitrag zum Leistungsschutzrecht von irights ist eine Bereicherung. Matthias Spielkamp stellt in der Debatte einen der Pole dar, auch sein Text wurde inzwischen kritisch kommentiert.